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Channel: Kommentare zu: Zivilrecht vs. Geocaches im Münsterland
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Von: Team Soulreflections

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Ist das so?

Hier das Listing:
http://coord.info/GC3EHF5

Hier eine Karte der Gegend, in der sich der Cache auf einer Länge von ca. 8 km bewegte:
http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/#?centerX=3431857.117?centerY=5624700.055?scale=25000?layers=527

Biotope sind auf dieser Karte noch nicht mal eingezeichnet. Du kannst Dir also selbst ein Bild machen, ob der Cache in Schutzgebieten verlief, oder nicht.

Selbst wenn Du Recht haben solltest, dass die Route komplett auf Wegen verlief (dann muss das nach der Neuauflage geändert worden sein, davor jedenfalls nicht), ist es wohl jedem verständlich, dass eine Station wohl kaum AUF dem Weg liegt. Das Verlassen der Wege in einem Schutzgebiet ist hingegen untersagt.

Der Log von „eagle eye 77″ spricht hier Bände. Dass im Listing was von T3,5 steht spricht wohl auch irgendwie gegen ständige Wegbenutzung.

Ist mir aber auch vollkommen wurst. Du solltest Dich lieber mal informieren, wie es zur Archivierung des Listings gekommen ist – von anschwärzen beim Forstamt kann definitiv keine Rede sein. Aber auch das wäre mir egal bei so einer Stammtisch-Community.


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